30 O 395/16•Landgericht Köln, 2017-06-08, 30 O 395/16
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 30 O 395/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-06-08
Aktenzeichen: 30 O 395/16
ECLI: ECLI:DE:LGK:2017:0608.30O395.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 30. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger je zur Hälfte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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