Landgericht Köln, 2017-06-29, 14 O 348/15

14 O 348/15Kantonsgericht29.06.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 14 O 348/15 — Teilurteil

Entscheidungsdatum: 2017-06-29

Aktenzeichen: 14 O 348/15

ECLI: ECLI:DE:LGK:2017:0629.14O348.15.00

Dokumenttyp: Teilurteil

Spruchkörper: 14. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Klägerin 6400,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12. Dezember 2015 sowie Kosten in Höhe von 0,70 EUR zu zahlen.

Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, an die Klägerin 6200,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12. Dezember 2015 sowie Kosten in Höhe von 1286,90 EUR zu zahlen;

Die Beklagte zu 3) wird verurteilt, an die Klägerin 6200,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12. Dezember 2015 sowie Kosten in Höhe von 1286,90 EUR zu zahlen.

Im Hinblick auf die weiteren vorgerichtlichen Abmahnkosten wird die Klage abgewiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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