32 O 485/15•Landgericht Köln, 2017-07-03, 32 O 485/15
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 32 O 485/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-07-03
Aktenzeichen: 32 O 485/15
ECLI: ECLI:DE:LGK:2017:0703.32O485.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 32. Zivilkammer
Tenor
Der Einspruch der Beklagten gegen das Versäumnisurteil des Landgerichts Köln vom 30.03.2016 (Aktenzeichen: 32 O 485/15) wird als unzulässig verworfen.
Die Beklagte trägt auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Antrag auf Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Einspruchsfrist wird zurückgewiesen.
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