Landgericht Köln, 2017-07-03, 32 O 485/15

32 O 485/15Kantonsgericht03.07.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 32 O 485/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-07-03

Aktenzeichen: 32 O 485/15

ECLI: ECLI:DE:LGK:2017:0703.32O485.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 32. Zivilkammer

Tenor

Der Einspruch der Beklagten gegen das Versäumnisurteil des Landgerichts Köln vom 30.03.2016 (Aktenzeichen: 32 O 485/15) wird als unzulässig verworfen.

Die Beklagte trägt auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Antrag auf Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Einspruchsfrist wird zurückgewiesen.

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