Landgericht Köln, 2017-07-14, 4 O 381/16

4 O 381/16Kantonsgericht14.07.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 4 O 381/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-07-14

Aktenzeichen: 4 O 381/16

ECLI: ECLI:DE:LGK:2017:0714.4O381.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin sämtliche materielle wie immaterielle Schäden, die der Klägerin durch ihren Friseurbesuch am 24. und 25.11.2015 im Friseursalon L, O-Straße, 50737 Köln entstanden sind oder noch entstehen werden, zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf Dritte übergehen oder übergegangen sind.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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