82 O 137/07•Landgericht Köln, 2017-07-14, 82 O 137/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 82 O 137/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-07-14
Aktenzeichen: 82 O 137/07
ECLI: ECLI:DE:LGK:2017:0714.82O137.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Anträge auf gerichtliche Festsetzung einer höheren Barabfindung sowie die weitergehenden Anträge auf Verzinsung werden zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der Auslagen und der Vergütung des gemeinsamen Vertreters der ausgeschiedenen Aktionäre. Die Verfahrensbeteiligten tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
Der Geschäftswert für das Verfahren wird auf EUR 200.000,00 festgesetzt.
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