118 KLs 4/17•Landgericht Köln, 2017-07-28, 118 KLs 4/17
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 118 KLs 4/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-07-28
Aktenzeichen: 118 KLs 4/17
ECLI: ECLI:DE:LGK:2017:0728.118KLS4.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. große Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte wird wegen versuchter Computersabotage zu einer Freiheitsstrafe von
1 Jahr und 8 Monaten
verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Die in Großbritannien vom 22.02.2017 bis zum 02.03.2017 erlittene Freiheitsentziehung wird im Maßstab 1:1 angerechnet.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Einziehung der unter Nummer 2.9 beim Bundeskriminalamt asservierten Banknoten im Wert von 10.000 US-Dollar sowie eines Geldbetrags in Höhe von 8.542,68 € wird angeordnet.
Angewandte Vorschriften:
§§ 303b Abs. 1 Nr. 1 und 2, Abs. 2, Abs. 3, 22, 23 Abs. 1, 56 Abs. 1 und 2, 73 Abs. 1, 73c Satz 1 StGB
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