Landgericht Köln, 2017-08-01, 81 O 32/17

81 O 32/17Kantonsgericht01.08.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 81 O 32/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-08-01

Aktenzeichen: 81 O 32/17

ECLI: ECLI:DE:LGK:2017:0801.81O32.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen

Tenor

    1. Die Klage wird abgewiesen.
    1. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
    1. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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