Landgericht Köln, 2017-08-02, 13 S 37/17

13 S 37/17Kantonsgericht02.08.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 13 S 37/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-08-02

Aktenzeichen: 13 S 37/17

ECLI: ECLI:DE:LGK:2017:0802.13S37.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilkammer

Tenor

  1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 23.12.2016 – Az. 113 C 448/16 – wird zurückgewiesen.

  2. Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.

  3. Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

  4. Die Revision wird zugelassen.

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