39 T 142/17•Landgericht Köln, 2017-08-18, 39 T 142/17
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 39 T 142/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-08-18
Aktenzeichen: 39 T 142/17
ECLI: ECLI:DE:LGK:2017:0818.39T142.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 39. Zivilkammer
Tenor
Die Beschwerde des Betroffenen vom 18.07.2017 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 11.07.2017 – 507c XIV (B) 92/17 wird mit der Maßgabe, dass Dolmetscherkosten nicht erhoben werden, zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beschwerdeführer. Die Kosten für die Hinzuziehung eines Dolmetschers werden nicht erhoben.
Die sofortige Wirksamkeit des Beschlusses wird angeordnet.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,00 € festgesetzt.
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