Landgericht Köln, 2017-08-18, 39 T 142/17

39 T 142/17Kantonsgericht18.08.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 39 T 142/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-08-18

Aktenzeichen: 39 T 142/17

ECLI: ECLI:DE:LGK:2017:0818.39T142.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 39. Zivilkammer

Tenor

Die Beschwerde des Betroffenen vom 18.07.2017 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 11.07.2017 – 507c XIV (B) 92/17 wird mit der Maßgabe, dass Dolmetscherkosten nicht erhoben werden, zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beschwerdeführer. Die Kosten für die Hinzuziehung eines Dolmetschers werden nicht erhoben.

Die sofortige Wirksamkeit des Beschlusses wird angeordnet.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,00 € festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.