Landgericht Köln, 2017-10-10, 11 S 440/16

11 S 440/16Kantonsgericht10.10.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 11 S 440/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-10-10

Aktenzeichen: 11 S 440/16

ECLI: ECLI:DE:LGK:2017:1010.11S440.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 23.11.2016 – 114 C 176/16 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Revision wird zugelassen.

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