Landgericht Köln, 2017-10-19, 24 O 155/17

24 O 155/17Kantonsgericht19.10.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 24 O 155/17 — Anerkenntnisurteil

Entscheidungsdatum: 2017-10-19

Aktenzeichen: 24 O 155/17

ECLI: ECLI:DE:LGK:2017:1019.24O155.17.00

Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil

Spruchkörper: 24. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger eine vollständige Datenauskunft im Sinne von § 34 Bundesdatenschutzgesetz zu erteilen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist für den Kläger vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 500 €. Für die Beklagte ist das Urteil vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrages.

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