Landgericht Köln, 2017-11-07, 33 O 192/16

33 O 192/16Kantonsgericht07.11.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 33 O 192/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-11-07

Aktenzeichen: 33 O 192/16

ECLI: ECLI:DE:LGK:2017:1107.33O192.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 33. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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