23 O 475/16•Landgericht Köln, 2017-11-08, 23 O 475/16
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 23 O 475/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-11-08
Aktenzeichen: 23 O 475/16
ECLI: ECLI:DE:LGK:2017:1108.23O475.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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