Landgericht Köln, 2017-11-23, 30 O 51/17

30 O 51/17Kantonsgericht23.11.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 30 O 51/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-11-23

Aktenzeichen: 30 O 51/17

ECLI: ECLI:DE:LGK:2017:1123.30O51.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 30. Zivilkammer

Tenor

Das Versäumnisurteil vom 14.09.2017 wird aufrechterhalten.

Der Kläger trägt auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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