30 O 280/17•Landgericht Köln, 2017-12-14, 30 O 280/17
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 30 O 280/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-12-14
Aktenzeichen: 30 O 280/17
ECLI: ECLI:DE:LGK:2017:1214.30O280.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 30. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, zugunsten der Klägerin an das Finanzamt Frankfurt/Oder zur dortigen Steuer-Ident-Nr. #####/#### die angefallene Kapitalertragssteuer in Höhe von 63.579,09 € sowie darauf entfallenden Solidaritätszuschlag in Höhe von weiteren 3.496,85 € abzuführen und der Klägerin eine den amtlichen Vorgaben entsprechende Steuerbescheinigung zu erteilen sowie an die Klägerin 174.970,40 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.07.2017 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 260.000,-- €.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.