Landgericht Köln, 2017-12-14, 30 O 280/17

30 O 280/17Kantonsgericht14.12.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 30 O 280/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-12-14

Aktenzeichen: 30 O 280/17

ECLI: ECLI:DE:LGK:2017:1214.30O280.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 30. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, zugunsten der Klägerin an das Finanzamt Frankfurt/Oder zur dortigen Steuer-Ident-Nr. #####/#### die angefallene Kapitalertragssteuer in Höhe von 63.579,09 € sowie darauf entfallenden Solidaritätszuschlag in Höhe von weiteren 3.496,85 € abzuführen und der Klägerin eine den amtlichen Vorgaben entsprechende Steuerbescheinigung zu erteilen sowie an die Klägerin 174.970,40 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.07.2017 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 260.000,-- €.

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