Landgericht Köln, 2017-12-21, 30 O 23/17

30 O 23/17Kantonsgericht21.12.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 30 O 23/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-12-21

Aktenzeichen: 30 O 23/17

ECLI: ECLI:DE:LGK:2017:1221.30O23.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 30. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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