30 O 23/17•Landgericht Köln, 2017-12-21, 30 O 23/17
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 30 O 23/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-12-21
Aktenzeichen: 30 O 23/17
ECLI: ECLI:DE:LGK:2017:1221.30O23.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 30. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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