39 T 205/17•Landgericht Köln, 2017-12-28, 39 T 205/17
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 39 T 205/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-12-28
Aktenzeichen: 39 T 205/17
ECLI: ECLI:DE:LGK:2017:1228.39T205.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 39. Zivilkammer
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Gläubigerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Wipperfürth vom 01.09.2017 – 52 M 0790/09 – aufgehoben.
Der Antrag der Schuldnerin vom 16.08.2017, den pfändungsfreien Betrag des Pfändungsschutzkontos bei der W-Bank eG, IBAN: DE#####, um 1.100,00 € für den Monat Juli 2017 zu erhöhen, wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Schuldnerin.
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