Landgericht Köln, 2018-01-16, 11 S 131/17

11 S 131/17Kantonsgericht16.01.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 11 S 131/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-01-16

Aktenzeichen: 11 S 131/17

ECLI: ECLI:DE:LGK:2018:0116.11S131.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 30.03.2017, 130 C 197/16, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger je zur Hälfte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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