Landgericht Köln, 2018-02-21, 23 O 489/16

23 O 489/16Kantonsgericht21.02.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 23 O 489/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-02-21

Aktenzeichen: 23 O 489/16

ECLI: ECLI:DE:LGK:2018:0221.23O489.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Zivilikammer

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag von 10.416,90 € nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 08.09.2016 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 887,03 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 08.09.2016 zu zahlen.

  1. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

  2. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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