Landgericht Köln, 2018-02-27, 22 O 52/17

22 O 52/17Kantonsgericht27.02.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 22 O 52/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-02-27

Aktenzeichen: 22 O 52/17

ECLI: ECLI:DE:LGK:2018:0227.22O52.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilkammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Beklagte gegen die Kläger seit dem Zugang der Widerrufserklärung am 26.02.2016 keinen Anspruch mehr auf die vertraglichen Zins-und Tilgungsleistungen aus den Darlehensverträgen mit den Nummern ####3 und ####5 hat. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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