Landgericht Köln, 2018-02-28, 111 Ks 14/16 91 Js 8/13

111 Ks 14/16 91 Js 8/13Kantonsgericht28.02.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 111 Ks 14/16 91 Js 8/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-02-28

Aktenzeichen: 111 Ks 14/16 91 Js 8/13

ECLI: ECLI:DE:LGK:2018:0228.111KS14.16.91JS8.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Mordes in Tateinheit mit versuchtem Raub mit Todesfolge zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Von dieser gilt ein Jahr als vollstreckt.

Die besondere Schwere der Schuld wird festgestellt.

Die Kosten des Verfahrens – für beide Instanzen – werden dem Angeklagten auferlegt.

§§ 211 Abs. 1, Abs. 2 Var. 4 und 6, 251, 22, 23, 52 Abs. 1, Abs. 2, 57a Abs. 1 SX. 1 Nr. 2 StGB

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