111 Ks 14/1691 Js 8/13•Landgericht Köln, 2018-02-28, 111 Ks 14/1691 Js 8/13
Landgericht Köln, 2018-02-28, 111 Ks 14/1691 Js 8/13
111 Ks 14/1691 Js 8/13Kantonsgericht28.02.2018
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 111 Ks 14/1691 Js 8/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-02-28
Aktenzeichen: 111 Ks 14/1691 Js 8/13
ECLI: ECLI:DE:LGK:2018:0228.111KS14.1691JS8.1.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. große Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte wird wegen Mordes in Tateinheit mit versuchtem Raub mit Todesfolge zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Von dieser gilt ein Jahr als vollstreckt.
Die besondere Schwere der Schuld wird festgestellt.
Die Kosten des Verfahrens – für beide Instanzen – werden dem Angeklagten auferlegt.
§§ 211 Abs. 1, Abs. 2 Var. 4 und 6, 251, 22, 23, 52 Abs. 1, Abs. 2, 57a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 StGB
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