Landgericht Köln, 2018-03-06, 8 O 158/15

8 O 158/15Kantonsgericht06.03.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 8 O 158/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-03-06

Aktenzeichen: 8 O 158/15

ECLI: ECLI:DE:LGK:2018:0306.8O158.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 149.513,76 € nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 23.04.2014 zu zahlen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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