4 O 111/16•Landgericht Köln, 2018-03-16, 4 O 111/16
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 4 O 111/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-03-16
Aktenzeichen: 4 O 111/16
ECLI: ECLI:DE:LGK:2018:0316.4O111.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Leistung von Sicherheit in Höhe von 115 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, es sei denn, die Beklagte leistet vor Beginn der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 115 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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