31 O 179/17•Landgericht Köln, 2018-04-03, 31 O 179/17
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 31 O 179/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-04-03
Aktenzeichen: 31 O 179/17
ECLI: ECLI:DE:LGK:2018:0403.31O179.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 31. Zivilkammer
Normen: § 12 BGB; §§ 5,15 MarkenG; §14 MarkenG
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.348,94 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.04.2017 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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