32 O 23/16•Landgericht Köln, 2018-04-06, 32 O 23/16
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 32 O 23/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-04-06
Aktenzeichen: 32 O 23/16
ECLI: ECLI:DE:LGK:2018:0406.32O23.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 32. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 37.600 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu zahlen
aus 9.400 € seit dem 09.12.2015
aus jeweils weiteren 4.700 € seit dem 16.12.2015, 16.01.2016, 16.02.2016, 16.03.2016, 16.04.2016 und 16.05.2016.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, wegen zu vollstreckender Kosten in Höhe von 1,635,04 € ohne Sicherheitsleistung, im Übrigen gegen Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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