22 O 444/13•Landgericht Köln, 2018-04-27, 22 O 444/13
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 22 O 444/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-04-27
Aktenzeichen: 22 O 444/13
ECLI: ECLI:DE:LGK:2018:0427.22O444.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6.692,38 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.11.2015zu zahlen.
Der Beklagte wird weiter verurteilt, vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 650,34 Euro nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.10.2013 an die B Rechtsschutzversicherung AG zu deren Az. ##### zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 71% und der Beklagte zu 29%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.