82 O 128/16•Landgericht Köln, 2017-04-28, 82 O 128/16
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 82 O 128/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-04-28
Aktenzeichen: 82 O 128/16
ECLI: ECLI:DE:LGK:2018:0428.82O128.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen
Tenor
Es wird festgestellt, dass der Aufsichtsrat der Antragsgegnerin nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 MitbestG mit je sechs Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zu besetzen ist.
Der Antrag der Antragsgegnerin wird zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Verfahrensbeteiligten tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.