21 O 278/17•Landgericht Köln, 2018-05-03, 21 O 278/17
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 21 O 278/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-05-03
Aktenzeichen: 21 O 278/17
ECLI: ECLI:DE:LGK:2018:0503.21O278.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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