84 O 285/17•Landgericht Köln, 2018-05-04, 84 O 285/17
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 84 O 285/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-05-04
Aktenzeichen: 84 O 285/17
ECLI: ECLI:DE:LGK:2018:0504.84O285.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen
Tenor
I. Der Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, und für den Fall, dass dies nicht beigetrieben werden kann, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, oder von Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu unterlassen,
wie nachstehend für Impfstoffe mit der Gewährung von „Serviceartikeln“ zu werben:
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