Landgericht Köln, 2018-05-15, 31 O 236/15

31 O 236/15Kantonsgericht15.05.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 31 O 236/15 — Grund- und Teilurteil

Entscheidungsdatum: 2018-05-15

Aktenzeichen: 31 O 236/15

ECLI: ECLI:DE:LGK:2018:0515.31O236.15.00

Dokumenttyp: Grund- und Teilurteil

Spruchkörper: 31. Zivilkammer

Tenor

I.

Die Klage ist gegen die Beklagten als Gesamtschuldner – soweit sie von den einzelnen Klägerinnen jeweils in Anspruch genommen wurden – dem Grunde nach gerechtfertigt, mit Ausnahme des Beschaffungsvorgangs ###55 der Klägerin zu 1) und der Beschaffungsvorgänge ###68, ###99, ###98 der Klägerin zu 5) (Vorgangsnummern der Klägerinnen) sowie der auf diese Vorgänge bezogenen Nebenforderungen (Zinsen und vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten).

Insoweit wird die Klage abgewiesen.

II.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

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