31 O 540/14•Landgericht Köln, 2018-05-15, 31 O 540/14
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 31 O 540/14 — Grund- und Teilurteil
Entscheidungsdatum: 2018-05-15
Aktenzeichen: 31 O 540/14
ECLI: ECLI:DE:LGK:2018:0515.31O540.14.00
Dokumenttyp: Grund- und Teilurteil
Spruchkörper: 31. Zivilkammer
Tenor
I.
Die Klage ist gegen die Beklagten zu 1) und 2) sowie 4) – 8) als Gesamtschuldner – soweit sie von den einzelnen Klägerinnen jeweils in Anspruch genommen wurden – dem Grunde nach gerechtfertigt, allerdings nicht
-
hinsichtlich des Beschaffungsvorgangs 2018197 der Klägerin zu 5) (Vorgangsnummer der Klägerin zu 5), sowie der auf diesen Vorgang bezogenen Nebenforderungen (Zinsen und vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten),
-
gegen die Beklagten zu 1) und 2) in Bezug auf den Beschaffungsvorgang 2018405 der Klägerin zu 5) (Vorgangsnummer der Klägerin zu 5) sowie die auf diesen Vorgang bezogenen Nebenforderungen.
Insoweit wird die Klage abgewiesen.
II.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
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