39 T 226/17•Landgericht Köln, 2018-06-05, 39 T 226/17
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 39 T 226/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-06-05
Aktenzeichen: 39 T 226/17
ECLI: ECLI:DE:LGK:2018:0605.39T226.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 39. Zivilkammer
Tenor
Der Prozesskostenhilfeantrag des Schuldners vom 30.10.2017 wird zurückgewiesen.
Eine Erstattung von außergerichtlichen Kosten findet nicht statt (§ 118 Abs. 1 Satz 4 ZPO).
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