Landgericht Köln, 2018-06-12, 21 O 351/17

21 O 351/17Kantonsgericht12.06.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 21 O 351/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-06-12

Aktenzeichen: 21 O 351/17

ECLI: ECLI:DE:LGK:2018:0612.21O351.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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