8 O 139/17•Landgericht Köln, 2018-06-22, 8 O 139/17
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 8 O 139/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-06-22
Aktenzeichen: 8 O 139/17
ECLI: ECLI:DE:LGK:2018:0622.8O139.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin die im 1. OG des Hauses Tstraße 73 in L gelegenen Räumlichkeiten, bestehend aus drei Zimmern, Küche, Diele, Dusche/Bad, WC und Kellerraum gemäß Mietvertrag vom 27.5.1998 geräumt an die Klägerin herauszugeben sowie die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten der Klägerin in Höhe von netto 215,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 9.11.2016 zu zahlen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.