Landgericht Köln, 2018-07-12, 85 O 31/17

85 O 31/17Kantonsgericht12.07.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 85 O 31/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-07-12

Aktenzeichen: 85 O 31/17

ECLI: ECLI:DE:LGK:2018:0712.85O31.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer für Handelssachen

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Klägerin gegenüber der Beklagten nicht wegen des am 25.03.2017 eingetretenen Verlustes von zwei Europaletten mit Messegut auf dem Gelände der Messe IDS in Köln haftet, insbesondere nicht i.H.v. 91.365,11 €.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

(*1)

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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