Landgericht Köln, 2018-07-18, 25 S 15/17

25 S 15/17Kantonsgericht18.07.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 25 S 15/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-07-18

Aktenzeichen: 25 S 15/17

ECLI: ECLI:DE:LGK:2018:0718.25S15.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 25. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 07.08.2017 verkündete Urteil des Amtsgerichts Köln – 123 C 103/17 – aufgehoben und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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