Landgericht Köln, 2018-07-18, 84 O 31/18

84 O 31/18Kantonsgericht18.07.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 84 O 31/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-07-18

Aktenzeichen: 84 O 31/18

ECLI: ECLI:DE:LGK:2018:0718.84O31.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen

Tenor

I. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zur Höhe von 250.000,00 €, ersatzweise von Ordnungshaft, oder von Ordnungshaft bis zur Dauer von 6 Monaten zu unterlassen,

gegenüber Verbrauchern

  1. wie nachstehend für das Fahrzeug Eclipse Cross BASIS 1.5 T-MIVEC ClearTec 2 WD 6-Gang und/oder für das Fahrzeug Eclipse Cross TOP mit Panoramadach 1.5 T-MIVEC Clear/Tec 2 WD 6-Gang wiedergegeben zu werben, ohne nähere Angaben zur Motorisierung des beworbenen Fahrzeugs zu machen,

und/oder

  1. wie nachstehend für das Fahrzeug Eclipse Cross TOP mit Panoramadach 1.5 T-MIVEC Clear/TEc 2 WD 6-Gang wiedergegeben zu werben, ohne den Gesamtpreis für dieses Fahrzeug anzugeben:

II. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

III. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 207,06 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13.03.2018 zu zahlen.

IV. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Diese beträgt hinsichtlich der Unterlassung 10.000,00 € und im Übrigen 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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