84 O 31/18•Landgericht Köln, 2018-07-18, 84 O 31/18
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 84 O 31/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-07-18
Aktenzeichen: 84 O 31/18
ECLI: ECLI:DE:LGK:2018:0718.84O31.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen
Tenor
I. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zur Höhe von 250.000,00 €, ersatzweise von Ordnungshaft, oder von Ordnungshaft bis zur Dauer von 6 Monaten zu unterlassen,
gegenüber Verbrauchern
- wie nachstehend für das Fahrzeug Eclipse Cross BASIS 1.5 T-MIVEC ClearTec 2 WD 6-Gang und/oder für das Fahrzeug Eclipse Cross TOP mit Panoramadach 1.5 T-MIVEC Clear/Tec 2 WD 6-Gang wiedergegeben zu werben, ohne nähere Angaben zur Motorisierung des beworbenen Fahrzeugs zu machen,
und/oder
- wie nachstehend für das Fahrzeug Eclipse Cross TOP mit Panoramadach 1.5 T-MIVEC Clear/TEc 2 WD 6-Gang wiedergegeben zu werben, ohne den Gesamtpreis für dieses Fahrzeug anzugeben:
II. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
III. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 207,06 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13.03.2018 zu zahlen.
IV. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Diese beträgt hinsichtlich der Unterlassung 10.000,00 € und im Übrigen 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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