Landgericht Köln, 2018-07-25, 28 O 74/18

28 O 74/18Kantonsgericht25.07.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 28 O 74/18 — Grund- und Teilurteil

Entscheidungsdatum: 2018-07-25

Aktenzeichen: 28 O 74/18

ECLI: ECLI:DE:LGK:2018:0725.28O74.18.00

Dokumenttyp: Grund- und Teilurteil

Spruchkörper: 28. Zivilkammer

Tenor

    1. Die Klage ist mit dem Antrag zu 1 dem Grunde nach gerechtfertigt.
    1. Auf den Klageantrag zu 2 wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger 329,51 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 8.10.2015 zu zahlen.
    1. Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
    1. Das Urteil ist im Hinblick auf den Tenor zu 2 vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch den Kläger durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteiles vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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