28 O 74/18•Landgericht Köln, 2018-07-25, 28 O 74/18
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 28 O 74/18 — Grund- und Teilurteil
Entscheidungsdatum: 2018-07-25
Aktenzeichen: 28 O 74/18
ECLI: ECLI:DE:LGK:2018:0725.28O74.18.00
Dokumenttyp: Grund- und Teilurteil
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
Tenor
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- Die Klage ist mit dem Antrag zu 1 dem Grunde nach gerechtfertigt.
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- Auf den Klageantrag zu 2 wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger 329,51 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 8.10.2015 zu zahlen.
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- Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
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- Das Urteil ist im Hinblick auf den Tenor zu 2 vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch den Kläger durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteiles vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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