84 O 152/18•Landgericht Köln, 2018-08-15, 84 O 152/18
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 84 O 152/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-08-15
Aktenzeichen: 84 O 152/18
ECLI: ECLI:DE:LGK:2018:0815.84O152.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachern
Tenor
Die einstweilige Verfügung der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 14.03.2018 (31 O 46/18) wird aufgehoben und der auf ihren Erlass gerichtete Antrag vom 20.02.2018 zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Antragstellerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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