11 S 265/17•Landgericht Köln, 2018-09-04, 11 S 265/17
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 11 S 265/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-09-04
Aktenzeichen: 11 S 265/17
ECLI: ECLI:DE:LGK:2018:0904.11S265.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom
12.7.2017 – 145 C 1/17 – abgeändert und die Beklagte verurteilt, an die Kläger
147,56 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen
Basiszinssatz der europäischen Zentralbank seit dem 21.11.2016 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits - erster und zweiter Instanz - trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Voll-
streckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Be-
trages abzuwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung in Höhe von
110 % des zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leisten.
Die Revision wird zugelassen.
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