30 O 94/15•Landgericht Köln, 2018-09-04, 30 O 94/15
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 30 O 94/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-09-04
Aktenzeichen: 30 O 94/15
ECLI: ECLI:DE:LGK:2018:0904.30O94.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 30. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird hinsichtlich des Nachlasses der am 22.10.2013 in Leichlingen verstorbenen T (Erblasserin) für erbunwürdig erklärt.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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