Landgericht Köln, 2018-09-13, 29 S 12/18

29 S 12/18Kantonsgericht13.09.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 29 S 12/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-09-13

Aktenzeichen: 29 S 12/18

ECLI: ECLI:DE:LGK:2018:0913.29S12.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 29. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Königswinter vom 8.12.2017 – 31 C 27/16 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn der Beklagte nicht zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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