Landgericht Köln, 2018-09-26, 116 Qs 7/18

116 Qs 7/18Kantonsgericht26.09.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 116 Qs 7/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-09-26

Aktenzeichen: 116 Qs 7/18

ECLI: ECLI:DE:LGK:2018:0926.116QS7.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. große Strafkammer

Tenor

Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers werden der Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 17. Juli 2018 (502 Gs 864/18 – 110 Js 93/18) und die Verfügung der Staatsanwaltschaft Köln vom 5. März 2018 in Verbindung mit der Verfügung vom 10. April 2018 (110 Js 93/18) aufgehoben.

Der Antrag der Anzeigenerstatterin Y AG auf Akteneinsicht wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens für den Antrag auf gerichtliche Entscheidung und des Beschwerdeverfahrens sowie die jeweils notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers werden der Staatskasse auferlegt.

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