28 O 188/18•Landgericht Köln, 2018-10-12, 28 O 188/18
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 28 O 188/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-10-12
Aktenzeichen: 28 O 188/18
ECLI: ECLI:DE:LGK:2018:1012.28O188.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
Tenor
erklärt sich das Landgericht Köln für örtlich unzuständig und verweist den Rechtsstreit auf Antrag des Klägers nach Anhörung der anderen Partei gemäß § 281 ZPO
an das Landgericht Hagen .
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