323 KLs 1/18•Landgericht Köln, 2018-11-02, 323 KLs 1/18
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 323 KLs 1/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-11-02
Aktenzeichen: 323 KLs 1/18
ECLI: ECLI:DE:LGK:2018:1102.323KLS1.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. große Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte J wird wegen Steuerhinterziehung in fünf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
2 Jahren
verurteilt. Im Übrigen wird er freigesprochen.
Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Die Angeklagten H und A werden freigesprochen.
Der Angeklagte J trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen soweit er verurteilt worden ist. Im Übrigen fallen die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen aller Angeklagten der Staatskasse zur Last.
Die Angeklagte H ist für die am 22.05.2012 und am 17.12.2012 erfolgten Durchsuchungen und Sicherstellungen an den Anschriften S8 17 in L und W5 Straße 726 in L zu entschädigen.
Der Angeklagte A ist für die am 22.05.2012 erfolgte Durchsuchung und Sicherstellung an der Anschrift XStraße ## in L zu entschädigen.
Angewandte Vorschriften bzgl. des Angeklagten J : § 370 Abs. 1 Nr. 1 und 2, Abs. 3 S. 1, S. 2 Nr. 1 AO, § 18 UStG, § 53 StGB;
Angewandte Vorschriften bzgl. der Angeklagten H und A : § 2 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 4 StrEG.
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