29 S 48/18•Landgericht Köln, 2018-11-29, 29 S 48/18
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 29 S 48/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-11-29
Aktenzeichen: 29 S 48/18
ECLI: ECLI:DE:LGK:2018:1129.29S48.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 29. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Kläger wird das am 24.01.2018 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bonn, 27 C 136/17, aufgehoben.
Der auf der Eigentümerversammlung vom 13.07.2017 unter TOP 8 B III) (Klagegebühr Verwalter) gefasste Beschluss wird für ungültig erklärt.
Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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