19 O 191/17•Landgericht Köln, 2019-01-08, 19 O 191/17
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 19 O 191/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-01-08
Aktenzeichen: 19 O 191/17
ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:0108.19O191.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilkammer
Tenor
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Die Beklagte zu 1. wird verurteilt, an den Kläger 20.149,62 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.10.2017, Zug-um-Zug gegen Übereignung und Herausgabe des Pkw T Z 2,0 l TDI, FIN: XXXXXX.
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Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte zu 1) seit dem 19.10.2017 mit der Rücknahme des im Klageantrag zu 1. genannten Fahrzeugs in Verzug befindet.
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Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
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Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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