18 O 281/18•Landgericht Köln, 2019-01-10, 18 O 281/18
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 18 O 281/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-01-10
Aktenzeichen: 18 O 281/18
ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:0110.18O281.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger eine neue Haustür gemäß dem Auftrag vom 07.02.2018 (Anlage B2, Bl. 78 ff. GA) in der Dekor-Farbgebung wie aus den Anlagen K6 und K7 ersichtlich (Anlagenhefter grün) zu liefern und diese in die Haustüröffnung des Einfamilienhauses der Kläger mit der im Aktivrubrum genannten Anschrift zu montieren.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Auf die Widerklage werden die Kläger gesamtschuldnerisch verurteilt, an die Beklagte 11.323,12 EUR zu zahlen, Zug-um-Zug gegen Lieferung einer neuen Haustür gemäß dem Auftrag vom 07.02.2018 (Anlage B2, Bl. 78 ff. GA) in der Dekor-Farbgebung wie aus den Anlagen K6 und K7 ersichtlich (Anlagenhefter grün) und Montage derselben in die Haustüröffnung des Einfamilienhauses der Kläger mit der im Aktivrubrum genannten Anschrift.
Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden den Klägern zu 81 % und der Beklagten zu 19 % auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar; diese beträgt hinsichtlich der Neulieferung und des Einbaus der Haustür 4.200,00 EUR, im Übrigen beträgt sie 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.