22 O 31/18•Landgericht Köln, 2019-01-10, 22 O 31/18
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 22 O 31/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-01-10
Aktenzeichen: 22 O 31/18
ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:0110.22O31.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
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